Zusatzvereinbarung

Allgemeine Anforderungen an das Kundenfahrzeug

  1. Modifikationen durch infinitas engineering können grundsätzlich nur an mängelfreien Kundenfahrzeugen, die sich im Serienzustand befinden, vorgenommen werden. infinitas engineering überprüft das Kundenfahrzeug vor Beginn der Modifikationen nicht auf Mängelfreiheit und Serienstand. Es liegt in der Sorgfaltspflicht des Kunden, infinitas engineering ein mängelfreies Fahrzeug bereitzustellen und so die Grundlage dafür zu schaffen, dass infinitas engineering seinen Werksvertrag erfüllen kann. Bekannte Mängel müssen vom Kunden vor Fahrzeuganlieferung schriftlich mitgeteilt werden.
  2. Ist das vom Kunden bereitgestellte Fahrzeug mit Mängeln behaftet (z.B. Fehler im Fehlerspeicher), so kann die Arbeit am Fahrzeug des Kunden von infinitas engineering solange unterbrochen werden, bis dass das betreffende Fahrzeug wieder frei von Mängeln ist. Eine Unterbrechung der Arbeiten seitens infinitas engineering ist keine Kündigung des Werkvertrags. Auf Kundenwunsch kann infinitas engineering die Mängelbeseitigung am betreffenden Fahrzeug übernehmen, alternativ können diese Arbeiten auch von der Vertragswerkstatt des Kunden übernommen werden. Zusätzliche Aufwendungen für Reparaturen am Kundenfahrzeug, bzw. der Wiederherstellung des Serienzustands (z.B. Motorsteuergerät), werden von infinitas engineering gesondert berechnet.
  3. Sollte sich nach der Anlieferung des Kundenfahrzeuges herausstellen, dass sich das Motorsteuergerät durch infinitas engineering nicht programmieren lässt (z.B. aufgrund einer von der Norm abweichenden Hardwareversion), so kann die Leistungssteigerung am ursprünglich dafür vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden. Der Auftrag gilt dann als nicht begonnen. Wird die Leistungssteigerung an einem Ersatztermin durchgeführt, so handelt es sich in diesem Fall dann nicht um eine Nachbesserung.

Spezielle Anforderungen an das Kundenfahrzeug bei Nachrüstung mit einem Kompressorsystem

  1. Fahrzeuge die mit einem infinitas engineering SK Plus Kompressorsystem ausgerüstet werden sollen, müssen sich im Originalzustand befinden, da ansonsten die von infinitas engineering zum System bereitgestellte modifizierte Software für das Motorsteuergerät keine korrekte Abstimmung der Motorelektronik auf das Kompressorsystem liefern kann. Insbesondre dürfen keine Modifikationen im Bereich der Motorelektronik, dem Triebwerk selber und vor allem der Katalysatoren vorgenommen worden sein.
  2. Vor Fahrzeuganlieferung muss das Kundenfahrzeug mit dem aktuellsten Serien-Softwarestand für das Motorsteuergerät ausgerüstet sein. Alternativ kann infinitas engineering ein kostenpflichtiges Software-Update durchführen.
  3. Vor Fahrzeuganlieferung muss das Kundenfahrzeug bereits einmal mit min. 98 Oktan Kraftstoff betankt worden sein. Kundenfahrzeuge der Modelle BMW Z4 E85 und BMW M3 E9X (nur Kompressorsystem SK II S, SK II CS) dürfen, wegen der Modifikation der Kraftstoffpumpe, lediglich mit ¼ Tankinhalt angeliefert werden.
  4. Für Fahrzeuge, die in heißen Klimaregionen und/oder auf der Rennstrecke eingesetzt werden, empfiehlt infinitas engineering das optionale infinitas engineering Kühlerpaket für den Wasser- und Ölkühlkreislauf.
  5. Fahrzeuge mit einem infinitas engineering Kompressorsystem dürfen nicht mit der serienmäßigen Hersteller Software für das Motorsteuergerät in Betrieb genommen werden, da sonst die Gefahr von Schäden am Fahrzeug besteht.
  6. Im Zuge der Montage eines infinitas engineering Kompressorsystems wird das serienmäßige Kraftstoffsystem modifiziert. Dabei wird die Einspritzmenge pro Zeiteinheit erhöht. In der Folge weicht der vom Bordcomputer ermittelte Benzinverbrauch vom tatsächlichen Benzinverbrauch ab.
  7. Wird im Rahmen der Installation eines infinitas engineering Kompressorsystems die dazu gelieferte infinitas engineering Software vom Kunden auf das Motorsteuergerät aufgespielt, so ist im Anschluss daran sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme des Fahrzeuges auch die Adaptionswerte im Motorsteuergerät gelöscht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug in den Notlauf gehen könnte.

Vom Kunden nach der Modifikation am Kundenfahrzeug zu beachten

  1. Die Modifikation des Kundenfahrzeugs kann zum Verlust der Garantie bzw. Mängelhaftungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen. Das optional erhältliche infinitas engineering Care Paket in Verbindung mit einer Garantieversicherung bei der NSA Garantie sichert den Kunden im Garantiefall nach den Vorgaben der NSA Versicherungsbedingungen ab.
  2. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Leistungssteigerung grundsätzlich die konstruktionsbedingten Reserven des Basis- Triebwerks in Bezug auf Standfestigkeit und Lebensdauer nutzt. Daraus kann sich, in Abhängigkeit der Art und Intensität der Fahrzeugnutzung, eine gegenüber dem originalen Triebwerk verkürzte Lebensdauer ergeben.
  3. Aufgrund der von den Automobilherstellern verwendeten „Schummel-Software“ wurde Anfang 2018 die Praxis bei der Abgasuntersuchung (AU) geändert. Zukünftig wird deshalb bei der AU-Prüfung auch der auf das Steuergerät aufgespielte Softwarestand überprüft. Im Zuge dessen kann es passieren, dass ein Fahrzeug das mit einer infinitas engineering Kennfeldänderung ausgerüstet ist, keine AU Prüfung zulässt und diese somit auch nicht abgenommen werden kann. In einem solchen Fall muss zunächst die originale Herstellersoftware wieder auf das Steuergerät aufgespielt werden um die AU-Prüfung vornehmen zu können. Anschließend kann die infinitas engineering Kennfeldänderung wiedergeherstellt werden. Der gesamte Vorgang kann entweder direkt bei infinitas engineering oder von einem Händler oder dem Kunden selber per infinitas engineering G-Flash OBD-Toll erledigt werden. Die daraus resultierenden Kosten sind vom Kunden zu tragen, da es sich bei diesem Szenario nicht um ein Werkvertragsverletzung seitens der infinitas engineering GmbH handelt.
  4. Dem Kunden obliegt es immer, sicherzustellen dass am Kundenfahrzeug ausschließlich Reifen mit einer Freigabe für die geänderte Höchstgeschwindigkeit zum Einsatz kommen. Diese Freigabe wird durch den Geschwindigkeitsindex – z.B. „Y“ für eine Freigabe des Reifen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h – in der Reifenbezeichnung dokumentiert.
  5. Im Zuge der infinitas engineering V-MAX Anhebung wird der Wert für die maximale Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeugs auf einen theoretischen Wert angehoben, den das Fahrzeug auf Grund seiner Maximalleistung nicht erreichen kann / muss (z.B. 330 km/h). Damit ist in der Praxis die Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt. Eine Anpassung des Tachometers / HUD findet im Zuge der Programmierung der infinitas engineering V-MAX Anhebung nicht statt, bzw. ist nicht im Umfang enthalten.
  6. Die Anhebung der Vmax-Limitierung wird von infinitas engineering für jedes Modell individuell in einem technisch sinnvollen bzw. vertretbaren Rahmen definiert und kann somit für unterschiedliche Modelle bzw. Motorisierungen abweichend ausfallen.
  7. Kundenfahrzeuge mit Benzinmotor müssen nach der Umrüstung mit min. 98 Oktan Kraftstoff betankt werden um die installierte Leistungssteigerung auch umsetzen zu können.
  8. An Kundenfahrzeugen mit einer von infinitas engineering modifizierten Software für das Motorsteuergerät darf im Anschluss keine serienmäßige Software vom Hersteller aufgespielt werden. Ist dies der Fall, so kann diese neue Hersteller Software im Rahmen einer Software-Wiederherstellung von infinitas engineering erneut modifiziert werden. Die Kosten in Höhe von 476.- Euro brutto für die Wiederherstellung sind vom Kunden zu tragen.
  9. Bei Dieselfahrzeugen, die mit einem Rußpartikelfiltersystem ausgerüstet sind, ist in Abhängigkeit der Fahrweise insbesondere bei einem hohen Volllastanteil von Zeit zu Zeit eine manuelle Reinigung des Rußpartikelfiltersystems durch den Vertragshändler durchzuführen. Das bedeutet gemäß Herstellerauflagen u.a. den Reinigungszyklus für mind. 2 – 4 Stunden zufahren.
  10. Nach der Programmierung des Motorsteuergeräts durch infinitas engineering werden alle individuellen Einstellungen z.B. am Navigation System, dem Head-up Display oder dem Performance Setup auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt und müssen vom Kunden erneut angepasst werden.
  11. Nach der Modifikation des Kundenfahrzeuges durch infinitas engineering dürfen keine weiteren Modifikationen am Kundenfahrzeug, ohne vorherige schriftliche Freigabe von infinitas engineering, durchgeführt werden.
  12. Kunden, deren Fahrzeug mit einem Zusatzdisplay und gleichzeitig mit einer Leistungssteigerung von infinitas engineering ausgerüstet sind, werden drauf hingewiesen, dass das Display die Leistungswerte basierend auf denen vom CAN Bus gelieferten Daten ermittelt. Diese sind aber aufgrund der Leistungssteigerung modifiziert, so dass die vom Display errechneten Leistungsdaten zwar in Bezug auf die übertragenen Daten stimmen, aber eben nicht die tatsächliche Leistung Ihres Fahrzeugs abbilden können.

Zusatzvereinbarungen zum Auftrag

  1. Der Kunde ist darüber informiert, dass eine Leistungssteigerung (z.B. Kennfeldänderung, Leistungsmodul oder Kompressorsystem) immer ein individueller Eingriff am Fahrzeug ist. Deshalb kann die Dauer der Arbeiten am Fahrzeug im Voraus nur näherungsweise, basierend auf Erfahrungswerten, angegeben werden. Selbst eine deutliche Überschreitung der vorab kommunizierten Zeiten stellen deshalb keinen Mangel dar.
  2. Da sich der Umfang für Test- und Abstimmungsfahrten individuell von Kundenfahrzeug zu Kundenfahrzeug unterscheidet sind Probefahrten bis zu 100 km möglich – die daraus entstehenden Kraftstoffkosten werden dem Kunden gesondert berechnet.
  3. Sowohl die Reifendimensionen, als auch der Hersteller der für einen infinitas engineering Radsatz verwendeten Reifen können zum Zeitpunkt der Auslieferung von den Angaben bei der Bestellung abweichen. Ursächlich dafür können unteranderem geänderte Reifenfreigaben für das Kundefahrzeug oder die Lieferfähigkeit beim Reifenhersteller sein. Die Wahl der Dimension bzw. des Herstellers ist infinitas engineering freigestellt.
  4. Mängel, Verschleiß und/oder Produktstreuung an Software- und Hardwarekomponenten des Kundenfahrzeuges (z.B. Luftmassenmesser, Motorsteuergerät, Kraftstoffpumpe, Pleuellagerschalen, Zylinderkopfdichtung usw.) können den Austausch dieser Komponenten notwendig machen, um die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit der infinitas engineering Produkte zu gewährleisten. Die Notwendigkeit zum Ersatz von betroffenen Komponenten kann vor, während oder aber erst nach der Montage der infinitas engineering Produkte in Erscheinung treten und zu zusätzlichen Aufwendungen führen, die gesondert berechnet werden. Dem Kunden ist bewusst, dass individuelle Mängel am Basisfahrzeug ursächlich dafür sein können, dass infinitas engineering die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen kann.
  5. Wenn auf Wunsch des Kunden Produkte von infinitas engineering, wie z.B. eine V-MAX Anhebung mit Produkten von anderen Herstellern, beispielsweise eine Leistungssteigerung kombiniert werden sollen, so obliegt es grundsätzlich dem Kunden, eine entsprechende Freigabe des Herstellers des Fremdprodukts einzuholen. In keinem Fall übernimmt infinitas engineering die Haftung dafür, dass das Fremdprodukt in Kombination mit einem Produkt von infinitas engineering frei von Mängeln ist oder zu dem vom Kunden beabsichtigten Zweck nutzbar ist. In gleicher Weise haftet infinitas engineering auch nicht für Schäden jedweder Art, die durch die Kombination des Fremdprodukts mit dem infinitas engineering Produkt entstehen.
  6. Bei Fahrzeugen der M GmbH der Modellreihen M3 E46 mit S54 Triebwerk, M3 E9X mit S65 Triebwerk und M5/M6 E6X mit S85 Triebwerk empfiehlt infinitas engineering ab einer Laufleistung von 70.000 km den Austausch der Pleuellagerschalen.
  7. Bei der Montage von infinitas engineering Downpipes mit und ohne Katalysatoren erhöht sich die Lautstärke der Basis- Abgasanlage in der Folge. Das gilt sowohl für Serienabgasanlagen als auch für infinitas engineering Abgasanlagen. infinitas engineering Downpipes sind deshalb nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig – Einsatz nur für Rennsportzwecke!
  8. Wird eine infinitas engineering Leistungssteigerung bei einem Fahrzeug mit manuellem Getriebe verbaut, so trägt der Kunde im Vergleich zu einem Fahrzeug mit DKG eine erhöhte Sorgfaltspflicht in Bezug auf die sachgerächte Nutzung des Fahrzeugs, da ein Fehlverhalten bei einem manuellen Schaltgetriebe schneller zu Schäden am Getriebe führen kann.
  9. Mit dem Zusatz „Fertigung in Motorsport-Qualität“ gekennzeichnete Produkte entsprechen in Ihrer Fertigungsqualität vor allem in der Oberflächenanmutung und Passgenauigkeit dem Anspruch im Motorsport nach Funktionalität. Hier sind ggf. Einschränkungen in Kauf zu nehmen und stellen somit keinen Mangel im eigentlichen Sinn dar.
  10. Die Gewährleistung auf die von infinitas engineering verkauften Produkte erlischt, sobald das Kundenfahrzeug auf einer Rennstrecke bewegt wird.
  11. Kommt bei einer infinitas engineering Leistungssteigerung die jeweils größte Ausbaustufen zum Einsatz, so kann das einen erhöhten Verschleiß an der Kupplung nach sich ziehen. Das ist technisch bedingt bzw. abhängig vom Nutzungsverhalten des Kunden und stellt keinen Mangel in Bezug auf die infinitas engineering Leistungssteigerung dar.
  12. Wird auf Wunsch des Kunden ein Motorsteuergerät zum Aufspielen eines modifizierten Kennfelds zur Leitungssteigerung an infinitas engineering versandt, entfällt für infinitas engineering nach der Modifikation die Option die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges zu testen. Der Versand eines Steuergeräts ist also kein Garant dafür, dass infinitas engineering seine vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen kann. Aus diesem Grund erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ein wiederholter Versand des Steuergeräts oder aber die Anlieferung des Fahrzeugs zu infinitas engineering notwendig werden kann und dieser Umstand nicht als Sachmangelt zu sehen ist. Wir empfehlen unseren Kunden diesen Umstand bei der Terminplanung zu berücksichtigen.
  13. Dem Kunden ist bewusst, dass das Öffnen des modifizierten Motorsteuergeräts zum Verlust der infinitas engineering Gewährleistung führt. Wird darüber hinaus die von infinitas engineering modifizierte Software des modifizierten Motorsteuergeräts ausgelesen, so verstößt der Kunde gegen die Eigentumsrechte von infinitas engineering an der Software, da durch den Kauf der infinitas engineering Software lediglich das Nutzungsrecht an der Software an den Kunden übertragen wird.
  14. Werden infinitas engineering Felgen am Kundefahrzeug verbaut so, müssen die neuen RDKS Sensoren die im Rad den Reifendruck überwachen neu angelernt werden. In seltenen Fällen kommt es vor, dass das Fahrzeug die Sensoren bei der Programmierung nicht erkennt und dieser Fehler dann nach einer bestimmten Fahrstrecke angezeigt wird. In diesem Fall kann der Kunde die Sensoren bei einem beliebigen Reifenhändler neu programmieren lassen. Dieser Sachverhalt stellt keinen Mangel dar.
  15. Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Kunden nach Fertigstellung des Auftrags, in der Regel bei Abholung des Fahrzeugs, abzunehmen. Zu einer über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Lagerung ist infinitas engineering nicht verpflichtet. Nimmt der Kunden die Teile nicht bei Abholung ab, ist infinitas engineering berechtigt, sie ggf. auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die vertragsgemäß verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von infinitas engineering übergehen. Bei Rücksendung der Altteile, werden dem Kunden die entstandenen Versandkosten in Rechnung gestellt.
  16. Für seine Werbe- und Marketingaktivitäten erstellt infinitas engineering gegebenenfalls Bild- und Videomaterial vom Kundenfahrzeug. Mit seiner Unterschrift überträgt der Kunde das zeitlich unbegrenzte, uneingeschränkte Nutzungsrecht an diesem Bild- und Videomaterial auf infinitas engineering.
  17. Ist das Kundenfahrzeug mit einem Ortungssystem ausgerüstet (z.B. mittels GPS Tracker), so ist dieser Sachverhalt infinitas engineering bei der Anlieferung zwingend mitzuteilen. Um Komplikationen für unsere Mitarbeiter auszuschließen (Probe- und Abstimmungsfahrten können auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden) dürfen Suchanfragen u.a. nicht ohne vorherige Absprache mit infinitas engineering initiiert werden. infinitas engineering haftet nicht für etwaige daraus entstehende Kosten.
  18. Hinweis für nicht EU-Länder:

Ggf. anfallende Zollgebühren sind vom Käufer zu tragen. Der Kunde ist darüber informiert, dass es aufgrund der Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen kann.